MEDIATION
In unserem täglichen Leben begegnen uns regelmäßig Konflikte, ob mit Mitarbeitern, Kollegen, dem Arbeitgeber, dem Ehepartner, Nachbarn, einem Kunden oder Auftraggeber oder in vielen vergleichbaren Situationen. Viele Konflikte lösen wir, manche weiten sich aus oder verschärfen sich derart, dass häufig der Gang zum Gericht der einzige Weg zu sein scheint, um diesen Konflikt zu beenden.
In einem gerichtlichen Verfahren kommen Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie Unternehmer und Freiberufler, häufig zu der Erkenntnis, dass sie mit der Klage nicht das erreichen, was sie eigentlich erreichen wollten.
Zum einen ziehen sich gerichtliche Verfahren häufig – teils über Jahre – hin und sind mit erheblichen Kosten verbunden; zum anderen ist die rein juristische Lösung nach den Buchstaben des Gesetzes oftmals nicht das, was den Beteiligten wirklich hilft.
Mit der Mediation steht eine Alternative zur Verfügung, die gegenüber dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit bietet, einen Konflikt günstig, effizient und schneller beizulegen. Was genau Mediation ist und wie ein Mediationsverfahren abläuft, möchten wir Ihnen in einem kurzem Überblick darstellen:
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BegriffDer Begriff „Mediation“ stammt vom lateinischen „mediare“ und bedeutet, zwischen zwei Ansichten oder Parteien die Mitte halten, einen Mittelweg einschlagen, sich neutral und unparteiisch verhalten. Daraus ergibt sich bereits, dass die Mediation von einem unabhängigen und neutralen Dritten, nämlich dem Mediator, geleitet wird. Der Mediator ist nicht (Schieds-)Richter. Daher entscheidet der Mediator nicht den Streit der Parteien und gibt auch nicht verbindliche Lösungen oder Regelungen vor. Aufgabe des Mediators ist es vielmehr, die Leitung und Moderation der Verhandlung zu übernehmen und die Parteien dabei zu unterstützen, die wirklichen und tatsächlichen Interessen zu erkennen und gemeinschaftlich eine Lösung zu erarbeiten. Dabei sind es letztendlich die Beteiligten, die über ihren Konflikt entscheiden. Diese Eigenverantwortlichkeit der Konfliktpartei ist wesentlicher Grundsatz der Mediation. Die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt der Vereinbarung, der Mediator gestaltet den Weg zur Vereinbarung. Grundgedanke der Mediation ist, dass die Konfliktparteien selbst am besten wissen, wie ihr Konflikt gelöst werden kann. Ziel einer Mediation ist es, eine dauerhafte und auch zukunftsweisende Lösung des Konflikts zu erarbeiten, die in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert und ggf. auch in vollstreckbarer Form festgelegt wird.
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Geschichte der Mediationnsbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch in vielen europäischen Staaten, wie beispielsweise in Frankreich, wird Mediation seit vielen Jahren als kostengünstige, schnelle und effektive Möglichkeit der Konfliktlösung intensiv genutzt. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Mediation in den zurückliegenden Jahren ebenfalls immer mehr Beachtung gefunden, was dazu geführt hat, dass im August 2010 das Bundesministerium der Justiz den Entwurf für ein Mediationsgesetz vorgelegt hat, welches die Mediation in Deutschland aktiv fördern soll. Dieses Mediationsgesetz hat der Bundestag am 30.11.2011 einstimmig verabschiedet.
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Anwendungsbereiche der MediationDa die Mediation eine Methode ist, Konflikte zukunftsorientiert zu lösen, besteht eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten: • bei Familienmediation bei sich trennenden oder getrennten Partnern, Auseinandersetzungen bezüglich Sorgerecht, Umgangsrecht sowie allen mit einer Trennung oder Ehescheidung einhergehenden Folgeangelegenheiten, • bei Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, Nachbarn, Miteigentümern oder den Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, • bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder der Regelung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge, beispielsweise bei einem Familienunternehmen, bei Schadensereignissen oder Unfällen im Bereich des privaten Baurechts, bei Konflikten zwischen Bauherrn, Architekt und Handwerkern bei Konflikten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen, BGB-Gesellschaften oder Kapitalgesellschaften, auch im Bereich der freien Berufe – beispielsweise einer Arztpraxis oder auch Anwaltssozietät, • bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vorgesetzten und Mitarbeitern, • im Rahmen der Wirtschaftsmediation bei Konflikten innerhalb von Unternehmen, aber auch bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern.
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VorteileEine Mediation ist gegenüber einem gerichtlichen Verfahren für die Konfliktparteien insbesondere von Vorteil, weil • ein Mediationsverfahren kurzfristig durchgeführt und in der Regel in maximal einigen Wochen abgeschlossen werden kann und somit eine große Zeitersparnis gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben ist, insbesondere wenn ein gerichtliches Verfahren durch mehrere Instanzen geführt wird; • das Mediationsverfahren vertraulich ist und damit gewährleistet, dass Gesprächsinhalte nicht gegenüber Dritten oder gar der Presse bekannt werden; • die Parteien den Ablauf der Mediation selbst bestimmen und somit Dauer des Mediationsverfahrens und Termine nicht von Dritten vorgegeben werden; • die Parteien die Lösung selbst erarbeiten und nicht eine Lösung von Dritten vorgegeben wird, sodass sichergestellt ist, dass gerade die Interessen und Ziele der Parteien berücksichtigt werden; • Mediation zukunftsweisende Lösungen erarbeitet und darauf ausgerichtet ist Beziehungen nicht zu beenden, sondern vielmehr zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen; • in der Mediation Interessenstandpunkte und Ziele der Parteien einbezogen werden, die in einem gerichtlichen Verfahren unberücksichtigt bleiben würden; • das Mediationsverfahren ein flexibles und unbürokratisches Verfahrens ist, das die Parteien im Wesentlichen selbst gestalten; • das Mediationsverfahren nicht auf einen Kompromiss (ggf. im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich), sondern auf einen Konsens der Parteien abzielt (sogenannte Win-Win-Situation); • die Mediation ein Verfahren der Streitbeilegung ist, das ein Gerichtsverfahren vermeiden soll. Bei fachlich kompetent durchgeführten Mediationsverfahren werden über 80 % mit einer einvernehmlichen Vereinbarung zum Abschluss gebracht.
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Grundsätze des MediationsverfahrenDas Mediationsverfahren wird durch sechs Grundsätze bestimmt: 1. Vertraulichkeit Der Mediator und die Parteien verpflichten sich vor Beginn der Mediation vertraglich zur Verschwiegenheit. 2. Neutralität, Allparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediators Der Mediator trifft keine Entscheidungen und führt keine Rechtsberatung durch. Er unterstützt die Parteien auf dem Weg zu einer eigenen Lösung des Konflikts und berücksichtigt die Standpunkte der Beteiligten gleichwertig. 3. Freiwilligkeit des Verfahrens Allein die Parteien bestimmen die Durchführung und auch die Beendigung der Mediation. 4. Eigenverantwortung und Autonomie der Teilnehmer Die Lösung des Konflikts wird nicht vorgegeben. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, die maßgeschneiderte Lösung ihres Konflikts in direkter Kommunikation selbst zu erarbeiten. 5. Ergebnisoffenheit Ergebnisse werden nicht von Dritten vorgegeben, sondern von den Beteiligten im Verfahren entwickelt. 6. Informiertheit Die Parteien informieren sich gegenseitig unter Anleitung des Mediators über alle wesentlichen Fragen ihres Konflikts.
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Verfahrensablauf der MediationPhase 1: Eröffnung des Mediationsverfahrens Der Mediator informiert die Parteien über den Ablauf des Verfahrens, die Rolle des Mediators, Verfahrensgrundsätze und Gesprächsregeln und schließt mit den Parteien hier wechselseitige Pflichten, insbesondere die Verschwiegenheit, klar geregelt werden. Phase 2: Themensammlung Die Beteiligten tragen vor, worüber in der Mediation gesprochen werden soll. Dabei wirkt der Mediator darauf hin, dass die Themen umfassend erkannt und strukturiert werden. Phase 3: Interessenklärung Die in der Phase 2 erarbeiteten Themen werden nach ihrer Bedeutung gewichtet und zu den einzelnen Themen die jeweiligen Ansichten und Auffassungen der Beteiligten dargestellt und ausgetauscht, um die Interessen und Bedürfnisse zu ermitteln, die hinter den Positionen der Beteiligten stehen. In dieser Phase soll die Beziehungsebene zwischen den Beteiligten verdeutlicht und geklärt werden. Phase 4: Sammlung von Lösungsmöglichkeiten In dieser Phase werden für die einzelnen, ermittelten Probleme Lösungsmöglichkeiten ohne Wertung gesammelt (Brainstorming). Phase 5: Bewertung und Auswahl der Lösungsoptionen Die gesammelten Lösungsoptionen werden von den Parteien bewertet und erörtert sowie ihre Umsetzbarkeit geprüft. Phase 6: Abschlussvereinbarung
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KostenAuch ein Mediator kann seine Leistung nicht umsonst erbringen. Im Mediationsverfahren werden regelmäßig Stundensätze vereinbart, die von Art und Umfang der Mediation, der Schwierigkeit der Angelegenheit und der Teilnehmerzahl abhängig sind. Ggf. kann die vom Gesetzgeber entwickelte Einigungsgebühr anfallen, wenn die Mediation erfolgreich ist und der Mediator beauftragt wird, das Ergebnis der Mediation in einer Abschlussvereinbarung schriftlich festzuhalten. Regelmäßig werden die Gesamtkosten zwischen den Medianten geteilt. Sofern sich Beteiligte bei der Mediation durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, tragen sie die diesbezüglichen Kosten selbst. Die Einzelheiten der Stundensätze und der Vergütung werden im Erstgespräch zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung ausführlich erörtert. Sollten Sie zur Vorbereitung eines Mediationsverfahrens Fragen hierzu haben, so sprechen Sie uns an. Wir sind selbstverständlich gerne bereit, Ihnen Auskunft zu erteilen.